ASIEN/INDIEN - Bericht eines Volksgerichts: “Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei den Massakern unter Christen in Orissa“

Montag, 5 Dezember 2011

New Delhi (Fidesdienst) – Die Gewalt gegen Christen in Orissa verstößt gegen Menschenrechte und gegen die indische Verfassung; sie wurde sorgfältig geplant und stellt ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ dar; Hauptleidtragende waren Kinder und Frauen; staatliche Beamte waren Komplizen und wurden bis heute nicht zur Verantwortung gezogen. Dies geht aus dem Bericht eines Volksgericht im Distrikt Kandhamal im indischen Unionsstaat Orissa hervor, der 2008 Schauplatz antichristlicher Massaker war.
Das Volkgericht, das auf Initiative des Forums der nationalen Solidarität entstand, besteht aus Vertretern der Zivilgesellschaft und stellte heute in Bhubaneswar seinen neuen Bericht mit dem Titel „In Erwartung der Gerechtigkeit“ (Waiting for Justice) vor. Das Dokument, das die katholische Ortskirche in Indien dem Fidesdienst zur Verfügung stellt, soll Opfer und Überlebende der Gewalt 2008 helfen und Gerechtigkeit schaffen. Dabei soll die Rechtsstaatlichkeit wieder hergestellt und ein Beitrag zum Friedensprozess geleistet werden. Der Bericht gründet auf Augenzeugenberichten von 45 Überlebenden und dokumentiert die Ergebnisse von Untersuchungen und Ermittlungen vor Ort.
Dabei erwähnt der Bericht „gezielte Gewalt gegen Adivasi und Dalit der christlichen Glaubensgemeinschaft, die gegen das grundlegende Recht auf Leben, Freiheit und Gleichheit verstößt, die von der Verfassung garantiert werden“. Dabei werde Religion zu politischen Zwecken missbraucht. Die Übergriffe von 2008 „waren geplant und gut vorbereitet. Die Gewalt umfasst alle Elemente der ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit’ wie sie das internationale Recht definiert“, heißt es in dem Text. „Christen, die sich weigerten, zum Hinduismus zu konvertieren wurden brutal ermordet“.
Der Bericht beklagt insbesondere auch gezielte Gewalt gegen Frauen (Vergewaltigungen) und Kinder, die Zeugen schrecklicher Gewalt gegen die eigenen Angehörigen miterleben mussten, sind schwer traumatisiert. Die christliche Glaubensgemeinschaft erlebe damit einen „Gefühl der Entwurzelung“, infolge der Vertreibung und des Fehlens von Kirchen, während „der Boykott zu Lasten der Christen fortgesetzt wird“, die aus religiösen Gründen, wegen ihrer Kaste oder ihres Geschlechts diskriminiert werden.
Der Bericht beklagt mit großer Sorge „das Einverständnis der staatlichen Beamten mit den gewaltsamen Handlungen und die ausdrückliche Unterstützung der Gewalt“. Staatliche Einrichtungen seien „gescheitert“ wenn es um den Schutz der Bevölkerung geht. Noch heute komme die Justiz nur sehr schleppend voran und die meisten Verbrechen seien noch unbestraft, „da die Polizei mit den Urhebern der Gewalt sowohl bei den Ermittlungen als auch bei der strafrechtlichen Verfolgung zusammenarbeitet“, wobei gleichsam Zeugen der Druckausübung durch Drohungen ausgesetzt seien. „Magere Schadenersatzzahlungen für Opfer“ so die Autoren des Berichts, „zeugen von der Gleichgültigkeit der Regierung und des Staates“.
Angesichts der Dringlichkeit der Lage appellieren die Autoren des Berichts an die Institutionen mit der Bitte um angemessene Maßnahmen bei der Bestrafung der Schuldigen und bei Schadenersatzzahlungen für die Opfer sowie bei sozialer Untertützung für Betroffene. Außerdem werden die Behörden aufgefordert, sich mit dem Problem der Vertreibung der christlichen Dalit und Adivasi zu befassen und denjenigen Einhalt zu gebieten, die gegen die Artikel 153a und 153b des indischen Strafrechts verstoßen (Förderung von Feindseligkeiten unter verschiedenen Gruppen), damit alle, die weiterhin zu Hass und Gewalt gegen religiöse Minderheiten aufrufen gestoppt werden und das Recht auf Religionsfreiheit tatsächlich garantiert ist. (PA) (Fidesdienst, 05/12/2011)


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