ASIEN/PAKISTAN - Begriffsverwendung des Namen ‚Jesus Christus’ zensiert: er darf nicht in einer Kurzmitteilung enthalten sein, katholische Kirche protestiert

Montag, 21 November 2011

Islamabad (Fidesdienst) – In Pakistan darf der Name ‚Jesus Christus’ in Kurzmitteilungen (sms), die auf Mobiltelefonen versandt werden, nicht mehr enthalten sein. Dies legt die staatliche Telekommunikationsbehörde in Pakistan fest. Ein entsprechender Beschluss weist Telefongesellschaften an, Textmitteilungen, die Begriffe enthalten, die als obszön gelten oder dem allgemeinen Schamgefühl widersprechen, nicht weiterzusenden. Insgesamt 1.600 Begriffe werden dabei zensiert, wie lokale Beobachter dem Fidesdienst berichten, darunter auch ‚Jesus Christus’ und ‚Satan’. Die Telefongesellschaften sollen die Anweisungen innerhalb von sieben Tagen umsetzen, doch christliche Kirchen und Menschenrechtsorganisationen wollen dagegen protestieren.
P. John Shakir Nadeem, Sekretär der bischöflichen „Kommission für Soziale Kommunikationsmittel“ betont im Gespräch mit dem Fidesdienst: „Die katholische Kirche in Pakistan wird alles dafür tun und entsprechenden Druck ausüben, dass die Regierung den Namen Christus von der Liste der zensierten Begriffe streicht. Wir verstehen den Wunsch, junge Menschen zu schützen und dazu eine Liste obszöner Begriffe zu erstellen. Doch weshalb sollte der Begriff ‚Christus’ auf dieser Liste stehen? Was ist daran obszön? Wenn man die Verwendung dieses Begriffs verbietet, dann verstößt man damit gegen unserer Recht auf die Verkündigung des Evangeliums und man beleidigt das Empfinden von Christen. Sollte das Verbot bestätigt werden, dann wäre dies ein finsteres Kapitel für unser Land, eine weitere Diskriminierung der Christen und ein offener Verstoß gegen die Verfassung Pakistans. Wir hoffen, dass die Regierung die nötigen Korrekturen vornimmt“.
Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Freiheit der Bürger einsetzen, wie zum Beispiel „Bytes For All“, kündigten unterdessen an, dass sie gegen den Beschluss gerichtlich vorgehen werden und betonten, dass dieser „gegen das Recht auf Ausdrucksfreiheit verstößt“ und „dies ist ein Eingreifen in die Privatsphäre der Bürger“ und der Beschluss, „ist nicht nur unterdrückend sondern auch verfassungswidrig“. Die Telekommunikationsbehörde erklärt hierzu, dass die Freiheit der Pakistaner „den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen im Interesse der Herrlichkeit des Islam untergeordnet ist“. (PA) (Fidesdienst, 21/11/2011)


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