AFRIKA/KENIA - „Wir lehnen die neue Verfassung ab, da man positive Normen nicht von negativen trennen kann“, so die Bischöfe des Landes

Mittwoch, 12 Mai 2010

Nairobi (Fidesdienst) – „Wir raten den Menschen in Kenia weiterhin davon ab, die neue Verfassung zu befürworten“, so die Bischöfe von Kenia in einer Verlautbarung vom 11. Mai, die sie am Rande ihrer Vollversammlung veröffentlichen.
„Wir glauben nicht“, so die Bischöfe, „dass ein Dokument, das grundlegende Fehler enthält, in der Hoffnung verabschiedet werden kann, dass man es später ändern wird, vor allem nachdem das Verfahren für Änderungen heute komplexer ist als in der Vergangenheit“.
Damit lehnt die katholische Kirche zusammen mit den anderen christlichen Konfessionen den Verfassungsentwurf insbesondere in zwei Punkten ab. Zum einen geht es um eine Klausel, die den Beginn des Lebens von der Empfängnis auf die Geburt verschiebt. Zum anderen sollen muslimische Gerichte, die so genannten „Kathi courts“ bürgerrechtlich anerkannt werden. Über den Verfassungsentwurf werden die Bürger des Landes im Rahmen einer Volksbefragung abstimmen.
„Wenn wir der Verfassung zustimmen, dann umfasst dies die ganze Verfassung, sowohl die positiven als auch die negativen Normen, die darin enthalten sind, denn man kann diese nicht voneinander trennen“, heißt es in der Verlautbarung der Bischöfe. „Alle Menschen guten Willens, die für die Verfassung stimmen, weil sie der Ansicht sind, dass sie positive Normen enthält, befürworten damit auch die negativen Bestimmungen, die die moralische Ordnung beeinträchtigen“.
„Wir können mit gutem Gewissen den Bürgern Kenias nicht dazu raten, für die Verfassung zu stimmen und dann auf Änderungen zu hoffen. Wir können nicht mit gutem Gewissen diese Frage nicht alleine den Kenianern überlassen, ohne unseren Ratschlag dazu auszusprechen, damit sie sich ein eigenes Gewissen bilden in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes, den er uns durch die moralischen Gebote unserer christlichen Überlieferung mitteilt, die uns so teuer ist“, so die Bischöfe weiter.
„Die Verfassung ist kein Kartoffelsack, aus dem wir fünf schlechte Kartoffeln herausnehmen können, um 95 zu behalten, die uns gut erscheinen. Sie ist wie ein Ei, mit dem wir vorsichtig umgehen müssen. Und wenn es schlecht wird, dann wird es ganz schlecht und das Gute kann nicht vom Schlechten getrennt werden“, heißt es in der Verlautbarung abschließend. (LM) (Fidesdienst, 12/05/2010)


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