AMERIKA/URUGUAY - Für die Kirche ist die wissenschaftliche Forschung mit embryonalen Stammzellen „ein neues und schweres Attentat auf das Leben und die Würde des Menschen“

Donnerstag, 23 Juli 2009

Montevideo (Fidesdienst) – Der Sprecher der Erzdiözese Montevideo, Miguel Angel Pastorino, bezeichnet die von der Regierung geplante Legalisierung der Forschung mit embryonalen Stammzellen als einen „neues und schweres Attentat auf das Leben und die Würde des Menschen und einen Widerspruch zu den Werten der Kirche“. „Die Kirche ist nicht gegen die Nutzung von Stammzellen für die Forschung“, so der Sprecher weiter, „denn es hat sich gezeigt, dass sich viele Vorteile für die Gesundheit daraus ergeben, doch sie widersetzt sich der Nutzung menschlicher Embryonen zu diesem Zweck.“
Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits im Vergangenen Jahr vom Nationalen Spender- und Transplantationsinstitut (INDT) vorgelegt und in den vergangenen Monaten mehrmals von den Senatoren geändert. Der Entwurf wurde vom Gesundheitsausschuss und vom Senat in der vergangenen Woche einstimmig gebilligt. Nun hat die Abgeordnetenkammer Zeit bis zum 15. September für die endgültige Billigung. Ein entsprechendes Gesetz muss von beiden Kammern des Parlaments gebilligt werden. In der Vergangenheit war ein Gesetz zu einem ähnlich schwierigen Thema wurde vom Präsidenten des Landes, Tábaré Vasquez, der von Beruf Arzt ist, nicht gebilligt und demnach abgelehnt (vgl. Fidesdienst vom 14. und 19. November 2008).
Der Gesetzentwurf regelt die Beschaffung und Nutzung von Zellen und relativen Produkten menschlichen Ursprungs sowie unter anderem die Spende, die Präparierung, die genetische Modifizierung, die Aufbewahrung und Lagerung und die Ein- und Ausfuhr von Zellen und Gewebe. Der Artikel drei schließt einen ethischen Bezug ein: „Die Spende und Annahme von Zellen muss den Erhalt und der die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen dienen und darf „nicht dem Erzielen von Gewinn“ dienen. Spenden die zum Ziel der Weitergabe in öffentlichen und privaten Banken aufbewahrt werden als „Gut der Gemeinschaft“ bezeichnet, während der „Endzweck“ von den „institutionellen Notwendigkeiten“ bestimmt werden soll.
Das Institut für Bioethik „Johannes Paul II.“ der Erzdiözese Montevideo, wies in einer Verlautbarung auf die mit der Billigung des Entwurfs im Senat zusammenhängenden Risiken hin. In der Mitteilung wird betont, dass der Entwurf „die Zerstörung von menschlichen Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen vorsieht und damit gegen das erste Menschenrecht, das Recht auf Leben, verstößt.“ Das Institut betont auch, dass es unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten nicht den geringsten Zweifel daran gibt, dass der Embryo ein „menschliches Wesen“ ist. „Davon ist abzuleiten, dass man, wenn man ihn wie einen Gegenstand behandelt, einen reinen Lieferanten von Stammzellen, der zum Wohl eines anderen Menschen geopfert werden kann, dies ein schwere Verstoß gegen die Ethik ist. Das Ziel rechtfertigt die Mittel nicht, vor allem, wenn es um Menschenleben geht“, heißt es in der Verlautbarung weiter. Trotz der unzähligen menschlichen Embryonen, die zu diesem Ziel bisher in aller Welt getötet wurden, habe sei es bisher noch nicht gelungen „auch nur einen Menschen durch ein solch grausames Verbrechen zu heilen“.
Das Institut vertraut darauf, dass „ein sorgfältiges Nachdenken über ethische Erwägungen die Herren Gesetzgeber dazu führt, den Gesetzentwurf bei der Debatte in der Abgeordnetenkammer zu korrigieren, damit es in der gesetzlichen Ordnung des Landes kein neues und schweres Attentat auf die Menschenwürde gibt. Das Institut bereitet derzeit ein weiteres Dokument zum Einfrieren von Embryonen vor. (RG) (Fidesdienst, 23/07/2009 – 43 Zeilen, 542 Worte)


Teilen: