Lilongwe (Fidesdienst) - Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs, der einen Aufschub der für den 18. Mai geplanten Präsidentschaftswahlen in Malawi (vgl. Fidesdienst vom 12. Mai 2004) fordert, herrscht in dem afrikanischen Land große Ungewissheit. Die Wahlkommission gab noch nicht bekannt, ob sie das Urteil respektieren wird. Das Wahldatum wurde bisher noch nicht geändert.
Das Oberste Gereicht beklagte Unregelmäßigkeiten im Verlauf der Wahlkampagne und bei der Anmeldung der Wähler. In die Wahllisten wurden im Vergleich zu früheren Wahlen rund eine Million wahlberechtigte Bürger weniger eingetragen, so dass die Zahl der Wähler von rund 6,6 Millionen Wähler auf etwa 5,7 Millionen Wähler sank.
Die Opposition hatte mehrmals auf Unkorrektheiten bei der Wahlkampagne hingewiesen. Insbesondere wirft man den Medien vor, sie berichteten vorwiegend über die Kampagne der Partei des scheidenden Präsidenten Bakili Muluzi. (LM) (Fidesdienst, 15/5/2004 - 14 Zeilen, 139 Worte)