Harare (Fides) – Die Bischöfe Simbabwes äußerten sich „zutiefst besorgt“ darüber, dass die geplante Verfassungsrevision „grundlegende Verfassungsprinzipien untergräbt, die institutionelle Unabhängigkeit schwächt, die direkte demokratische Teilhabe einschränkt und die verfassungsmäßigen Garantien gegen Machtkonzentration und -missbrauch aushöhlt“.
Sie appellieren daher „respektvoll an das Parlament, jene Bestimmungen des Gesetzentwurfs abzulehnen, die mit der verfassungsmäßigen Demokratie, der Souveränität des Volkes und der langfristigen Stabilität und Integrität der simbabwischen Verfassungsordnung unvereinbar sind“.
Die Position der Mitglieder der simbabwischen Bischofskonferenz (ZCBC) wurde in einer ausführlichen Erklärung dargelegt, die vom Vorsitzenden und vom stellvertretenden Vorsitzenden, Bischof Raymond Mupandasekwa von Masvingo und Administrator von Chinhoyi, sowie Bischof Rudolf Nyandoro von Gweru, unterzeichnet wurde. Bereits im März hatten die Bischöfe ihre Ablehnung des von der Regierungsmehrheit vorgelegten Verfassungsreformvorschlags zum Ausdruck gebracht (vgl. Fides 23/3/2026).
Die Erklärung vom 12. Mai bekräftigt, dass „die katholische Kirche in Simbabwe sich nicht als politischer Akteur, sondern als moralische und bürgerliche Stimme am Verfassungsprozess beteiligt, die sich dem Schutz der Menschenwürde, dem Konstitutionalismus, der demokratischen Teilhabe, der Gerechtigkeit, der Rechenschaftspflicht und dem Gemeinwohl verpflichtet fühlt. Verfassungsfragen sind nicht bloß juristische und technische Angelegenheiten; sie prägen die moralischen und institutionellen Grundlagen des nationalen Lebens“.
Andere christliche Konfessionen, wie der Zimbabwe Council of Churches (ZCC), die Evangelical Fellowship of Zimbabwe, die zusammen mit der katholischen Bischofskonferenz Teil der Zimbabwe Heads of Chritian Denominations (ZHOCD), haben sich ebenfalls gegen die Verfassungsreform ausgesprochen oder aufgrund ähnlicher Einwände wie die der katholischen Bischöfe (Schwächung demokratischer Garantien, Konzentration der Exekutivmacht usw.) zur Vorsicht gemahnt.
Der Zimbabwe Indigenous Interdenominational Concil of Churches (ZIICC), der die apostolischen, pfingstkirchlichen, evangelikalen und indigenen Kirchen vertritt (und nach eigenen Angaben über 8,7 Millionen Gläubige repräsentiert), vertritt hingegen eine völlig andere Position. Er unterstützt den Gesetzentwurf nachdrücklich. Der ZIICC hat Petitionen eingereicht, in denen er argumentiert, dass die Verfassungsreform die Stabilität der Regierung, die Kontinuität der Regierungspolitik und die nationale Entwicklung fördert und mit biblischen Prinzipien wie dem Siebenjahreszyklus übereinstimmt.
Die vorgeschlagene Änderung sieht unter anderem vor, die direkte Wahl des Präsidenten durch das Volk durch eine Wahl in einer gemeinsamen Sitzung des Parlaments zu ersetzen; die Amtszeit des Präsidenten, des Parlaments und der lokalen Regierungen von fünf auf sieben Jahre zu verlängern (mit der Möglichkeit, die Amtszeit von Präsident Emmerson Mnangagwa, 84, bis 2030 zu verlängern); und dem Präsidenten das Recht einzuräumen, zehn zusätzliche Senatoren zu ernennen.
(L.M.) (Fides 18/5/2026)