VATIKAN - Zuschüsse und Begleitung auf dem Weg zur finanziellen Selbständigkeit: Wie das Dikasterium für Evangelisierung die Ortskirchen unterstützt

Mittwoch, 9 April 2025

Vatikanstadt (Agenzia Fides) - Wie viele Mittel setzt das Dikasterium für die Evangelisierung (Sektion für die Erstevangelisierung und die neuen Teilkirchen) ein, um den Diözesen in den Gebieten unter seiner Zuständigkeit zur finanziellen Selbständigkeit zu verhelfen? Diese Frage wurde gestern in der Aula Magna der Päpstlichen Universität Urbania erörtert, die den Rahmen für den 4. Studientag bildete, der dem nach dem 2017 verstorbenen Kardinal und maßgeblichen Kirchenrechtler „Velasio De Paolis“ benannten Lehrstuhl gewidmet war. Zu den Referenten gehörten Professor Vincenzo Buonomo, der Großrektor er Päpstlichen Universität Urbaniana, Professor Andrea D'Auria, Dekan der Fakultät für Kirchenrecht, und Professor Yawovi Jean Attila.
Erzbischof Fortunatus Nwachukwu, Sekretär des Dikasteriums und Vize-Großkanzler der Päpstlichen Universität Urbaniana, leitete und moderierte den Tag. Pater Tadeusz J. Nowak OMI, Generalsekretär des Päpstlichen Werkes für die Glaubensverbreitung, veranschaulichte zusammen mit Schwester Roberta Tremarelli (AMSS), die in der Verwaltung der Päpstlichen Missionswerke tätig ist, was es bedeutet, die Ortskirchen auf dem Weg zur finanziellen Selbständigkeit zu begleiten.

In seiner Ansprache erinnerte Pater Nowak daran, dass bis heute über 3.000 Teilkirchen, die in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri stehen, unter die Jurisdiktion des Dikasteriums für die Evangelisierung fallen. Das sei mehr als ein Drittel aller Teilkirchen in der Welt, betonte er. Konkret umfasst die Liste „Diözesen, sowohl des lateinischen als auch des östlichen Ritus, apostolische Vikariate, apostolische Präfekturen, apostolische Administrationen, Missionen sui iuris, Territorialprälaturen und Territorialabteien“.

Während „in der Vergangenheit eine Teilkirche mit einer Mission in einem Gebiet begann, in dem das Evangelium erst vor kurzem verkündet wurde und die Kirche noch nicht wirklich etabliert war“, die dann „in den Rang von apostolischen Vikariaten und später in den Rang von Diözesen erhoben wurde“, entstehen heute „die meisten neuen Kirchen aus der Teilung bestehender Diözesen in Gebieten, in denen die Kirche bereits präsent war“. Sie bleiben jedoch „unter der Obhut des Dikasteriums für die Evangelisierung, bis sie ihre volle finanzielle Selbständigkeit erreicht haben“. Sobald diese erreicht ist, „können sie darum bitten, von der Zuständigkeit des Dikasteriums für Evangelisierung in die Zuständigkeit des Dikasteriums für die Bischöfe überzugehen“.

Ein Übergang, der bis zu mehreren hundert Jahren dauern kann, fügte Pater Nowak hinzu und erinnerte daran, dass „das Dikasterium für die Evangelisierung die Kirchen, die von ihm unterstellt sind, auf ihrem Weg zur finanziellen Selbständigkeit vor allem durch die Päpstlichen Missionswerke (das Päpstliche Werk für die Glaubensverbreitung, das Päpstliche Apostel-Petrus-Werk, das Päpstliche Kindermissionswerk und die Päpstliche Missionsvereinigung der Kleriker) begleitet.

Die Aufgabe dieser vier Werke, so der Generalsekretär des Päpstlichen Werkes für die Glaubensverbreitung, bestehe darin, sich in den Dienst des Papstes und dessen „Fürsorge für die Missionare“ zu stellen. Vor allem aber begleite das Päpstliche Werk für die Glaubensverbreitung gezielt die jungen Kirchen, indem es wirtschaftliche Zuschüsse für die Schaffung und Stärkung ihrer kirchlichen Infrastruktur bereitstelle.

Allein im vergangenen Jahr hat das Päpstliche Werk für die Glaubensverbreitung „mehr als 23 Millionen Dollar in Form von ordentlichen Zuschüssen ausgezahlt“, die die Bischöfe „für jeden Zweck verwenden können, der das pastorale Leben und die Evangelisierung der Ortskirche betrifft“. „Normalerweise“, so Pater Nowak, “wird dieser Zuschuss für die Gesundheitsfürsorge des Klerus oder für die Bürokosten der Diözesanverwaltung verwendet. Ohne diesen Zuschuss würden die Diözesen unter großen Schwierigkeiten leiden, die die Arbeit der Evangelisierung verlangsamen oder sogar behindern würden“. In diesem Zusammenhang habe das Werk für die Glaubensverbreitung zum Beispiel auch „fast 9 Millionen Dollar“ an Zuschüssen „für die Unterstützung von Katecheten in den Teilkirchen“ bereitgestellt. Dieses Geld wurde verwendet, um „Mittel zur Unterstützung und Ausbildung von Katecheten bereitzustellen“. Denn, so betonte Pater Nowak, „Katecheten sind unverzichtbar, weil die Zahl der geweihten Priester in vielen Territorien nicht ausreicht, um eine angemessene Seelsorge für alle Getauften zu gewährleisten“.

Neben den ordentlichen Zuschüssen gebe es auch außerordentliche Zuschüsse, um die die Päpstlichen Missionswerke „jedes Jahr Tausende von Anträgen“ erhalten. In den meisten Fällen handelt es sich um Anträge zur Finanzierung des Baus von Kapellen und Kirchen, Klöstern, Schulen, Kliniken, Pastoralzentren oder Häusern für Geistliche im Ruhestand sowie für den Kauf von Transportmitteln für Missionare usw. Für diese Art von Projekten „hat das Werk für Glaubensverbreitung im Jahr 2024 mehr als 16 Millionen Dollar an außerordentlichen Zuschüsssen bereitgestellt und ist damit den Bitten von Bischöfen in Afrika, Asien, Ozeanien und Amerika nachgekommen“, so Pater Nowak, der daran erinnert, dass das Werk „auch mehr als neun Millionen Dollar pro Jahr für die Verwaltung von fünf Kollegs in Rom zur Verfügung stellt, die der ständigen Weiterbildung von Klerikern und Ordensleuten der Teilkirchen unter der Obhut des Dikasteriums dienen. Hunderte von Priestern und Ordensleuten aus diesen Kirchen können so nach Rom kommen, um höhere akademische Studien zu absolvieren, und kehren dann in ihre Ortskirche zurück, um dort wertvolle Dienste für das pastorale Leben der Teilkirche zu leisten“.

Nicht nur das: „Jedes Jahr erhält das Dikasterium für die orientalischen Kirchen eine bedeutende finanzielle Unterstützung vom Päpstlichen Werk für die Glaubensverbreitung, um die Kirchen des orientalischen Ritus auf dem Weg zur finanziellen Selbständigkeit zu begleiten“. Das Werk , so der Generalsekretär weiter, „stellt auch die bischöfliche Ausstattung für die Priester zur Verfügung, die in den vom Dikasterium verwaltaten Teilkirchen zum Bischof ernannt werden (darunter zwei bischöfliche Soutanen, eine Mitra, der Bischofsring, das Bischofskreuz und der Bischofsstab). Auf diese Weise ist der neue Bischof für den Beginn seines bischöflichen Dienstes bestens gerüstet“.

Es müsse klargestellt werden, wie auch Schwester Roberta Tremarelli betonte, dass „das Dikasterium für die Evangelisierung über die Päpstlichen Missionswerke keine Projekte finanziert“. Nach den Statuten der Päpstlichen Missionswerke „beteiligen“ sich diese an Projekten, „die von der örtlichen Gemeinschaft initiiert werden und für die sie die Verantwortung übernimmt. Der Bischof muss einen soliden Finanzplan für die Umsetzung des Projekts vorlegen und die Gemeinschaft zu seiner Fertigstellung und laufenden Instandhaltung verpflichten“. In diesem Sinne werde geprüft, „ob ein Saal, der für den Kinderkatechismus geschaffen wurde, auch für andere Zwecke genutzt werden kann“, was auch zu einer „kontinuierlichen Finanzierung der Struktur selbst im Laufe der Zeit führen kann“, betonte Schwester Roberta Tremarelli weiter und schloss: „Der Zuschuss ist eine Hilfe, die Päpstlichen Missionswerke dürfen die Ortskirche nicht ersetzen. Unserer Hilfe muss das Prinzip der Selbstständigkeit zugrunde liegen“.

Auf diese Weise werden die Teilkirchen ermutigt, finanziell verantwortlich und transparent zu wirtschaften und gleichzeitig unabhängig von externen Finanzmitteln zu sein: „Wir sind reich an jungen Kirchen, aber wir dürfen keine unreifen Kirchen bleiben... Das Wachstum und die Unabhängigkeit der Ortskirchen ist unser Ziel“, so Erzbischof Nwachukwu in der abschließenden Zusammenfassung.
(F.B.) (Fides 9/4/2025)


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