Kuala Lumpur (Fidesdienst) – Der gerichtliche Streit um die Begriffsverwendung „Allah“ in christlichen Veröffentlichungen hat bereits vor drei Jahren Begonnen und machte nun Anfang 2010 Schlagzeilen. Wahrscheinlich, so Beobachter aus Malaysia zum Fidesdienst, wird er noch lange andauern, da es im Land drei gerichtliche Instanzen gibt: das Hohe Gericht, das Berufungsgericht (bei dem die malaiische Regierung nun Berufung einlegen will) und der Oberste Gerichtshof. Der Fidesdienst veröffentlicht eine Chronik zu den wichtigsten Etappen des Streits:
1995 – Die katholische Wochenzeitung der Erzdiözese Kuala Lumpur, The Herald (http://www.heraldmalaysia.com) veröffentlicht erstmals eine Ausgabe in „Bahasa Malaysia“, der mehrheitlich im Land gesprochenen Sprache und übersetzt den Namen „Gott“ mit „Allah“, wie dies auch in der arabischen Bibelübersetzung geschieht. Die Wochenzeitung erscheint auch in Englisch, Tamil und Chinesisch, womit man alle Teile der einheimischen Bevölkerung erreichen möchte.
2006 – Die malaiische Regeierung unter der „Nationalen Front“ (Barisan National) – ein Bündnis unter Leitung der United Malays National Organization), die die Mehrheit der muslimischen ethnischen Malaien vertritt – erklärt öffentlich, dass man christlichen Veröffentlichungen in malaiischer Sprache verbieten will, den Begriff „Allah“ zu benutzen.
18. Oktober 2007 – Nach monatelangen verbalen Auseinandersetzungen (die Christen wollen das Verbot nicht akzeptieren) erhält „The Herald“ die erste Verwarnung des Innenministeriums. Ein zweites Schreiben, das die Einstellung aller Veröffentlichungen in malaiischer Sprache veranlasst und der katholischen Wochenzeitung die Lizenz dafür entzieht folgt am 1. November. Die katholische Kirche beschließt, dagegen gerichtlich vorzugehen und bei der ersten Instanz ein Verfahren anzustrengen.
12. Februar 2008 – Das Innenministerium schreibt einen weiteren Brief, der die Bedingungen für die Wiederaufnahme der Veröffentlichungen enthält: der Name „Allah“ darf nicht benutzt werden.
25. April 2008 – Anhörung beim Hohen Gericht: anwesend sind der Chefredakteur der Wochenzeitung, P. Lawrence Andrew, sowie Erzbischof Murphy Pakiam von Kuala Lumpur und der Verleger der Zeitung. Die Kirche legt offiziell Klage ein.
5. Mai 2008 – Das Hohe Gericht erklärt die Zulässigkeit der Klage und beginnt das gerichtliche Verfahren zum Streit um die Begriffsverwendung.
8. Januar 2009 – Die Regierung widerruft die eigenen Bestimmungen und erlaubt die Veröffentlichung des „Herald“ in malaiischer Sprache, bekräftigt jedoch das Verbot im Hinblick auf die Benutzung des Wortes „Allah“.
26. Februar 2009 – Der malaiische Innenminister, Seyed Hamid Albar, veröffentlicht einen Erlass, der Christen die Benutzung des Begriffs „Allah“ für den eigenen Gott erlaubt und zwar in Veröffentlichungen, die „ausschließlich für christliche Gläubige bestimmt sind“.
2. März 2009 – Die Regierung widerruft die nur wenige Tage zuvor erlassene Genehmigung. Nach Protesten extremistischer muslimischer Gruppierungen erklärt der Innenminister Seyed Hamid Albar öffentlich, dass „die Regierung einen Fehler begangen hat“, und kündigt an, dass das Verbot bis zur Verkündigung des gerichtlichen Urteils gültig bleiben wird.
Oktober 2009 – 15.000 Bibeln aus Indonesien, die für christliche Gläubige bestimmt sind, werden von der malaiischen Polizei beschlagnahmt. Die Behörden beschlagen die Bibeln, weil darin der Name Gott mit „Allah“ übersetzt wird. Die Bibeln in indonesischer Sprache (Bahasa Indonesia), die dem Malaiischen sehr ähnlich ist, sind für Christen in der malaiischen Region Srawak bestimmt.
16. Dezember 2009 – Verhandlung beim Hohen Gericht in Malaysia. Die Parteien vertreten die jeweilige Position. Die Kirche erklärt dabei, dass es in der malaiischen Sprache nur das Wort „Allah“ für Gott gibt und erklärt, linguistische Einschränkungen für Christen malaiischer Sprache seien verfassungswidrig.
Die Regierungsseite betont hingegen, jeder Missbrauch des Begriffs „Allah“ sei eine Beleidigung gegenüber der Staatsreligion (Islam) und der Verfassung des Landes. Nach Ansicht der Regierung schränkt das Verbot der Begriffsverwendung „Allah“ die Kult- und Religionsfreiheit der Christen nicht ein. Das Hohe Gericht wird sein Urteil Ende 2009 verkünden.
31. Dezember 2009 – Der Richter Lau Bee Lan verkündet im Namen des Hohen Gerichts in Malaysia ein für die Kirche günstiges Urteil und erklärt, die katholische Wochenzeitung Herald habe das Recht den Begriff „Allah“ für Gott zu verwenden.
4. Januar 2010 – Erste Gruppen rufen über „Facebook“ muslimische Gläubige zum Protest gegen die Begriffsverwendung „Allah“ auf.
6. Januar 2010 – Die Regierung gibt bekannt, man werde Berufung gegen das Gerichtsurteil einlegen. Das Urteil wird mit Zustimmung beider Seiten aufgehoben. Die katholische Kirche wird „im nationalen Interesse“ den Begriff „Allah“ nicht verwenden, so lange gerichtliche Verfahren laufen.
8. Januar 2010 – Hacker stellen den Slogan „Allah gehört den Muslimen“ auf die Internetseiten verschiedener christlicher Kirchen. In den frühen Morgenstunden kommt es zu ersten Anschlägen auf christliche Kirchen. Vor den beiden Hauptmoscheen in Kuala Lumpur werden bei den Versammlungen zum Freitagsgebet „Protest-Slogans“ gegen Christen angestimmt.
(PA) (Fidesdienst, 12/01/2010)