ASIEN/PAKISTAN - Kinderehen und Zwangsbekehrung: Junge Frauen aus Minderheiten müssen geschützt werden

Dienstag, 29 März 2022 religiöse minderheiten   religionsfreiheit   zivilgesellschaft  

Lahore (Fides) - "Es ist ermutigend, dass der jüngste Mord an der jungen Pooja Kumari , die sich gegen eine Zwangsheirat gewehrt hatte, von der Öffentlichkeit in den Medien weitgehend verurteilt wurde“, heißt es in einer Pressemitteilung von Wajahat Masood und Peter Jacob, Präsident bzw. Geschäftsführer des „Center for Social Justice (CSJ)“, das die Behörden auffordert, eine unabhängige Untersuchung dieses Vorfalls und ein faires Gerichtsverfahren auf den Weg zu bringen. Die Organisation stellt in diesem Zusammenhang fest, dass "die Regierung es bisher versäumt hat, gegen geschlechts- und religionsbezogene Gewalt im Land vorzugehen". "Es ist dringend erforderlich, dass die Regierung spezifische Maßnahmen und einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Extremismus, Gewalt und Verfolgung von Minderheiten verabschiedet", bekräftigt CSJ. "Zwangskonvertierungen verletzen die Religionsfreiheit der Bürger und untergraben den religiösen Pluralismus Pakistans; daher sollte die Regierung gegen die mit diesem Phänomen verbundene Straflosigkeit vorgehen. Die Zwangsverheiratung und -konvertierung von minderjährigen Mädchen, insbesondere von Christen und Hindus, und geschlechtsspezifische Gewalt sind in Pakistan eine langjährige und anhaltende Praxis“, beklagt die Organisation.
Der jüngsten CSJ-Bericht über Zwangskonversionen in Pakistan dokumentiert im Jahr 2021 mindestens 78 Fälle von Zwangskonversionen oder unfreiwilligen Konversionen, von denen 39 Mädchen aus der hinduistischen Gemeinschaft, 38 Christinnen und ein junge Sikh betroffen waren, darunter 40 Fälle in der Provinz Sindh, 36 in Punjab und je ein Fall in den Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan.
Die Verantwortlichen der CSJ beklagen: "Die Vorfälle haben seit 2020 um 80 % zugenommen. Insbesondere waren 33 % der Opfer unter 14 Jahre alt und 76 % der Opfer waren minderjährig (unter 18). Darüber hinaus wurde in 18 % der Fälle das Alter nicht angegeben, so dass man davon ausgehen kann, dass 94 % der Opfer minderjährig waren. Der Glaubenswechsel von minderjährigen Mädchen spricht Bände über die Verletzlichkeit von Konvertiten und die Motivation der Täter. Die Religionsfreiheit aller Bürger ist durch Artikel 20 der pakistanischen Verfassung geschützt, der die Freiheit des Bekenntnisses zur Religion garantiert. Es ist daher illegal und unmoralisch, Mädchen durch Drohungen, Zwang oder Manipulation zum Wechsel ihres Glaubens zu zwingen“. CSJ fügt hinzu: "Mädchen und Frauen, die religiösen Minderheiten angehören, werden aufgrund ihrer sozialen und materiellen Schwäche zur Zielscheibe, so dass sie keinen Zugang zur Justiz haben, was die Täter ausnutzen, um das Justizsystem zu manipulieren und ungestraft davonzukommen".
Der CSJ fordert die Regierung auf, die Erklärung des Obersten Gerichtshofs von Islamabad umzusetzen, wonach Eheschließungen unter 18 Jahren rechtswidrig sind, auch wenn sie formal "aus freiem Willen" geschlossen wurden. Außerdem besagt das Urteil des Scharia-Bundesgerichts, dass die Festlegung eines Mindestalters für die Eheschließung ein rechtmäßiger und kein "unislamischer" Akt ist. „Deshalb", so CSJ, "sollten die Gesetzgeber nicht zögern, die bestehenden Gesetze zu ändern, um Kinderehen zu verhindern, und gleichzeitig Verwaltungs- und Verfahrensmaßnahmen für eine wirksame Umsetzung zum Schutz gefährdeter Bürger zu ergreifen“.
Die fehlende Umsetzung bestehender nationaler Gesetze und Artikel des pakistanischen Strafgesetzbuches (PPC) sei ein ernsthaftes Hindernis bei der Verhinderung dieser Praxis: "Die Regierung muss wirksame rechtliche und administrative Maßnahmen einführen, um Minderheiten vor Verbrechen wie Zwangskonvertierungen, erzwungenen Kinderehen und sexueller Gewalt in Pakistan zu schützen", heißt es in der Erklärung abschließend.
(AG-PA) (Fides 29/3/2022)


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