ASIEN/IRAK - Vertreter der Minderheiten blockieren Berufung von ausschließlich muslimischen Beratern an das Verfassungsgericht

Montag, 22 März 2021 mittlerer osten   ostkirchen   politik   islam   schariah   religiöse minderheiten   ethnische minderheiten  

Bagdad (Fides) – Irakische Abgeordnete, die im Parlament ethnischer und religiöser Minderheiten vertreten, konnten mit einem Boykott, eine Gesetzesänderung blockieren, die darauf abzielte, ausschließlich islamische Experten als Berater des Verfassungsgerichtshofs zu berufen. Dies berichten die irakischen Medien, die dabei auch Kommentare von politischen Vertretern von Minderheiten zitieren, die mit dem erzielten Ergebnis zufrieden sind.
In den Tagen unmittelbar nach dem Besuch von Papst Franziskus im Irak (5.-8. März) hatte sich die politische Kontroverse um eine der Änderungen der Gesetze zur Funktionsweise des Obersten Gerichtshofs, die dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden sollten, zunehmend zugespitzt. Die Änderung sah vor, dass vier Experten der islamischen Rechtsprechung - zwei Schiiten und zwei Sunniten - in den Gerichtshof berufen werden sollten, die für die Bewertung von Anfragen im Zusammenhang mit der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zuständig sein sollten, die dem islamischen Recht widersprechen. Die Parlamentarier der für Minderheiten, darunter auch chaldäische, syrische und assyrische Christen, vorbehaltenen Sitze hatten von Anfang an ihre Ablehnung diesbezüglich zum Ausdruck gebracht, da nur die Aufnahme islamischer Experten in das Organigramm des Obersten Gerichtshofs vorgesehen war. Bei der Abstimmung über diesen kontroversen Punkt enthielten sich die Abgeordneten der Minderheiten und die der Demokratischen Partei Kurdistans der Teilnahme an der Abstimmung. Die Parteien islamischer Prägung wurden gebeten, nachdem sie nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hatten, der Aufnahme von Beratern aller Komponenten, einschließlich der Minderheiten, in den Obersten Gerichtshof zuzustimmen. Nach dieser Änderung wurde der Antrag am Donnerstag, dem 18. März, mit Unterstützung von 204 von 329 Abgeordneten angenommen.
In einer Pressemitteilung forderten die Abgeordneten der Minderheiten, die Anwendung der neuen Bestimmungen über die Zusammensetzung des Gerichtshofs bis zu den nächsten politischen Wahlen auszusetzen, die Anfang nächsten Oktober stattfinden sollten.
Die Abhaltung vorgezogener nationaler Wahlen war schon immer eine der wichtigsten Forderungen der Proteste, die das Land seit Ende 2019 erschüttert haben.
Neben der Ratifizierung der Wahlergebnisse hat der Bundesgerichtshof die Aufgabe, die Verfassung auszulegen und Verfassungsstreitigkeiten zu beurteilen.
Im derzeitigen Parlament sind fünf Sitze für christlichen Abgeordneten vorbehalten, jweils ein Sitz ist für die Jesiden, Mandäer-Sabäer und Shabak vorgesehen.
(GV) (Fides 22/3/2021)


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