ASIEN/SÜDKOREA - Vorsitzender der Bischofskonferenz lehnt Änderung des Abtreibungsgesetzes ab und fordert Recht auf Gewissensverweigerung

Dienstag, 20 Oktober 2020 menschenrechte   menschenwürde   menschenleben   bischöfe   ortskirchen   politik   zivilgesellschaft  

Seoul (Fides) - "Abtreibung ist inakzeptabel. Die Kirche wird immer das menschliche Leben schützen, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Deshalb hoffen wir, dass die koreanische Regierung eine Verweigerung aus Gewissensgründen gegen das Abtreibungsgesetz zulässt", so der neu gewählte Vorsitzende der Koreanischen Bischofskonferenz, Bischof Mathias Lee Yong-hoon von Suwon, der bei der jüngsten Herbstversammlung der Bischofe (12. bis 15. Oktober) in dieses Amt gewählt wurde. Der Bischof, der bisher Präsident der Bioethikkommission der Bischofskonferenz war, äußert sich damit zur Debatte über Änderungen des Abtreibungsgesetzes, die derzeit im koreanischen Parlament läuft: "Der Schutz der Würde des menschlichen Lebens und das unveräußerliche Recht auf Leben und Menschenwürde sind Werte, die nicht kompromittiert werden dürfen" bekräftigt er. Aufgrund dieser Überzeugung bat der Bischof die Zivilbehörden um die Anerkennung einer Verweigerung aus Gewissensgründen: "Das Recht auf Verweigerungen aus Gewissensgründen ermöglichen es Ärzten und Krankenschwestern, die von ihren Patienten angeforderten Abtreibungen abzulehnen. Beschäftigte im Gesundheitswesen sollten nicht Gefahr laufen bestraft, zu werden, wenn sie sich weigern eine Abtreibung durchzuführen".
Kürzlich kündigte die Regierung die Überarbeitung des Abtreibungsgesetzes an, wobei sowohl der so genannte "Criminal Act“ als auch das "Mother and Child Health Act“ geändert werden soll: Die Änderung sollen Abtreibungen legalisieren, die innerhalb der ersten 14 Wochen der Schwangerschaft durchgeführt werden. Abtreibungen für schwangere Frauen zwischen 15 und 24 Wochen werden ebenfalls unter "bestimmten Bedingungen" legalisiert, beispielsweise bei medizinischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen sowie bei Vergewaltig.
Der Gesetzentwurf, der der Nationalversammlung am 7. Oktober vorgelegt wurde, hebt das 1953 verhängte vollständige Verbot von Abtreibungen auf. Die Ankündigung des Gesetzentwurfs - der zum ersten Mal den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch im Land ermöglichen würde – abgesehen von seltenen Ausnahmen, die 1973 eingeführt wurden – wurde auf den Weg gebracht, nachdem das Verfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass die Kriminalisierung der Abtreibung einen Verstoß gegen die Verfassung darstellt.
Die christlichen Kirchen in Korea haben unterdessen eine Kampagne gegen die vorgesehene Gesetzesänderung gestartet. Der neue Vorsitzende der katholischen Bischöfe fügte hinzu, dass "ein besseres Korea nur dann entsteht, wenn man das Leben und die Kultur des Lebens respektiert". Song Young-chae, ein christlicher Universitätsprofessor, sagt: "Die Abtreibung widerspricht meinen religiösen Werten, aber auch den koreanischen Werten und denen unseren Vorfahren und der Gesellschaft. Koreaner sollten immer einen höchsten Wert auf das menschliche Leben legen, auch wenn es noch nicht geboren wurde".
Nach geltendem Recht kann eine koreanische Frau bis zu einem Jahr Gefängnis oder mit einer Geldstrafe von bis zu 2 Millionen Won (ca. 1.700 US-Dollar) für eine Abtreibung bestraft werden, während ein Arzt oder ein Angestellter im Gesundheitswesen, der die Abtreibung vornimmt, zu bis zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt werden kann.
Die Regierung begründet die Notwendigkeit der Gesetzesänderung auch ausgehend von einigen vom Gesundheitsministerium vorgelegten Daten vorgelegt: 30 von 1.000 koreanische Frauen im Alter zwischen 15 und 44 Jahren ließen 2005 eine illegale Abtreibung vornehmen und diese Daten platzierten Südkorea unter den ersten drei Länder für Pro-Kopf-Abtreibungen in der Welt, nur hinter Russland und Vietnam. Laut Meinungsumfragen sind heute 75% der Südkoreaner dafür, das absolute Abtreibungsverbot aufzugeben. Südkorea hat eine Geburtenrate von 1,1 Geburten pro Frau und liegt damit deutlich unter dem weltweiten Durchschnitt von 2,4, wie aus dem Bericht 2020 des UN-Bevölkerungsfonds hervorgeht.
(SD-PA) (Fides 20/10/2020)


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