ASIEN/PAKISTAN - Neue Lehrpläne in Punjab: Organisationen der Zivilgesellschaft erinnern an Recht auf Religionsfreiheit

Freitag, 17 Juli 2020 bildungswesen   religiöse minderheiten   islam   zivilgesellschaft   ngo  

Lahore (Fides) - "Wir fordern die Regierung der Provinz Punjab auf, alle Maßnahmen zu überprüfen, die eindeutig im Widerspruch zum Recht auf Religionsfreiheit stehen, das durch die Verfassung Pakistans gemäß den Artikeln 20 und 25 garantiert wird", bekräftigen Organisationen der Zivilgesellschaft in Pakistan, die in diesem Zusammenhang ihre ernsthafte Besorgnis über die jüngsten Entwicklungen im Bildungssystem in der Provinz Punjab zum Ausdruck bringen.
In einer gemeinsamen Erklärung bedauern die "Kommission für die Rechte der Minderheiten der Völker", das "Zentrum für soziale Gerechtigkeit (CSJ)", die "Vereinigung der Lehrer von Minderheiten in Pakistan", die "Cecil and Iris Chaudhry" -Stiftung, die Nationale Kommission "Gerechtigkeit und Frieden" (NCJP) der katholischen Bischöfe Pakistans und die Organisation "Idara-e-Taleem-o-Aagahi" (ITA) den jüngsten Beschluss des Gouverneur der Provinz Punjab, wonach das Fach Koranwissenschaft an den Universitäten der Provinz Punjab obligatorisch sein soll (vgl. Fides 19/6/2020).
Der Katholik Peter Jacob, Präsident des "Zentrums für soziale Gerechtigkeit" (CSJ) und der "Volkskommission für Minderheitenrechte" (PMCR), erklärt: "Gemäß Artikel 20 der Verfassung Pakistans hat jeder Bürger das Recht und die Freiheit, seine Religion zu bekennen, zu praktizieren und zu verbreiten; Artikel 25 schreibt die Gleichheit aller Bürger des Landes und das Recht auf Bildung fest und garantiert, dass es keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Geben soll."
Die Organisationen fordern einen einheitlichen nationalen Lehrplan, der von Bundes- und Provinzregierungen gemeinsam beschlossen wird, "doch die Regierung von Punjab hat im Alleingang, die Bestimmungen zum Religionsunterricht im Bildungssystem der Prtovinz geändert und verstößt damit gegen die Religionsfreiheit und das Recht auf religiöse Vielfalt."
"Seit fast vier Jahrzehnten unterrichten alle öffentlichen Schulen und die meisten privaten Schulen und Hochschulen Islamwissenschaften (Islamiat) als Pflichtfach in allen Klassen", bemerkt Jacob und fügt hinzu, dass "das Auswendiglernen des Korantextes auf Arabisch in der Grundschule unterrichtet wird, während das Lesen des Korans im Sekundarbereich in der Provinz seit 2018 obligatorisch ist". Peter Jacob merkt an, dass "es auch in anderen Fächern wie Sozialkunde, Geschichte und Sprachen umfangreiche Verweise auf die mehrheitlich praktizierte Religion gibt", was eindeutig gegen die Verfassung verstoße.
A. H. Nayyar, Wissenschaftler und Mitglied der Arbeitsgruppe für integrative Bildung, erklärt gegenüber Fides: „Das Einfügen religiöser Inhalte hat Auswirkungen auf die Quantität und Qualität der Bildungslaufbahn. Eine weitere beunruhigende Entwicklung ist ein von der Provinzversammlung von Punjab genehmigter Änderungsantrag, wonach alle Lehrbücher vom Ulema-Rat und nicht von Bildungsexperten genehmigt werden müssen."
Baela Raza Jamil, ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe für integrative Bildung, erklärt: "Diese Änderungen der Gesetzgebung, die ohne öffentliche Debatte durchgeführt werden, sind zutiefst besorgniserregend und werden führen zu sozialer Spaltung. Sie untergraben die Freiheit des Lernens und des kritischen Denkens im pakistanischen Bildugssystem".
(AG-PA) (Fides 17/7/2020)


Teilen: