AFRIKA/D. R. KONGO - UN-Bericht: Über 1.100 Menschen starben im vergangenen Jahr bei Übergriffen ugandischer Rebellen im Osten des Landes

Mittwoch, 8 Juli 2020 gewalt   terrorismus   uno  

Kinshasa (Fides) - Zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Januar 2020 starben bei insgesamt 397 Übergriffen der Alliierten Demikratischen Kräfte (ADF) mindestens 1.154 Menschen, darunter 235 Frauen und 166 Kinder. Dies dokumentierte in ein gemeinsamer Bericht des Verbindungsbüros der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNJHRO), der in Zusammenarbeit mit der Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) und dem Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) erstellt wurde. Der Bericht dokumentiert Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die von Kämpfern der Alliierten Demokratischen Kräfte (ADF) und Soldaten der Verteidigungs- und Sicherheitskräfte der Demokratischen Republik Kongo gegen Zivilisten im Gebiet von Beni in der Provinz, Nord-Kivu und in den Gebieten Irumu und Mambasa in Provinz Ituri vom 1. Januar 2019 bis 31. Januar 2020 begangen wurden.
Die in dem Bericht dokumentierten Menschenrechtsverletzungen seitens der ADF umfassen Verstöße gegen die Rechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit der Person und Eigentumsrechte. Zu den Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht zählen die Rekrutierung von Kindern, Zwangsarbeit, Angriffe auf Krankenhäuser und eine Schule. Soldaten der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC) und Agenten der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) sollen ebenfalls Menschenrechtsverletzungen begangen haben, insbesondere im Zusammenhang mit seit Oktober 2019 eingeleiteten Militäroperationen. Dabei hndelt es sich um Verletzungen des Rechts auf Leben , körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit der Person und des Eigentums.
"Trotz der mit der Ebola-Epidemie auf dem Gebiet von Beni verbundenen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken und der seit Oktober 2019 von der FARDC eingeleiteten groß angelegten Militäreinsätze konnte UNJHRO zahlreiche Menschenrechtsverletzungen dokumentieren durch den ADF gegen die Zivilbevölkerung begangen wurden. Dies bestätigten Informationsreisen vor Ort und die Zusammenarbeit mit lokalen Partnernetzwerken", heißt es in dem Dokument. Dieser starke Anstieg der Zahl der Menschenrechtsverletzungen - fast 69% gegenüber dem Vorjahr - ist auf das Zusammenwirken von drei Faktoren zurückzuführen, insbesondere auf die Ausweitung des von den tödlichen Angriffen des ADF betroffenen Gebiets über die nationale Route Nr. 4 hinaus ( RN4). Damit reagierten die Rebellen unter anderem aufder Zerstörung ihrer Stützpunkte und Siedlungen durch militärische Operationen. Hinzu kommen Repressalien gegen die Zivilbevölkerung und die Sicherheitslücke, die durch die Schließung einiger MONUSCO-Stützpunkte und den Abzug von FARDC-Soldaten aus einigen Gebieten entstanden ist.
Der Bericht des UNJHRO dokumentiert 109 Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch FARDC-Soldaten und 137 Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch PNC-Agenten, darunter Elemente der National Intervention Legion (LNI).
Seit 1986 treibt die ADF, eine bewaffnete Rebellengruppe ugandischer Herkunft, im Osten der Demokratischen Republik Kongo ihr Unwesen, insbesondere in den Gebieten Watalinga und Beni-Mbau im Virunga-Nationalpark, in einem Dreieck zwischen den Städten Mbau, Kamango und Eringeti. Dieses Gebiet wurde 2014 aufgrund der anhaltenden Massaker an der Zivilbevölkerung durch die Kämpfer der ADF als so genanntes "Todesdreieck" bezeichnet.
Die kongolesische Menschenrechtenrechtsorganisation CEPADHO begrüßte die Veröffentlichung des Berichts, kritisierte jedoch "die Vereinten Nationen, die die von der ADF begangenen Verbrechen beschreiben als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnen. Laut der an den Fides gesendeten CEPADHO sollten diese Aktionen als “Terrorismus” eingestuft werden, damit die interantionale Staatengemeinshaft „die Aktionen des ADF durch militärische und gerichtliche Maßnahmen beentet".
(LM) (Fides 8/7/2020)


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