AMERIKA/EL SALVADOR - Kritiker bezeichnen “Versöhnungs”-Gesetz als “gut getarnte Amestie”

Freitag, 28 Februar 2020 gerechtigkeit   aussöhnung   ortskirchen   kriegsverbrechen  

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San Salvador (Fides) – Die gesetzgebende Versammlung von El Salvador hat am Mittwoch, dem 26. Februar, das umstrittene Versöhnungs-Gesetz für während des Bürgerkriegs begangenen Verbrechen gebilligt, das von Menschenrechtsaktivisten und vom Präsidenten von El Salvador, Nayib Bukele, kritisiert wurde, dar betonte er werde Veto gegen das Gesetz einlegen, da das Gesetz nicht einem zuvor ergangenen Urteil des Obersten Gerichtshofs entspricht. Kurz vor Ablauf der Frist wurde das Sondergesetz über die Übergangsjustiz, die Wiedergutmachung und die nationalen Versöhnung mit 44 Stimmen (von insgesamt 84), 11 Gegenstimmen und einer Enthaltung vom Parlament gebilligt.
Kritik an dem Gesetz wird damit begründet, dass ein Großteil des Inhalts ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit erörtert wurde. "Es ist ein in Gesetz, das hinter dem Rücken der Opfern ausgearbeitet wurde. In der Praxis wird es nur ein Schritt in Richtung Straffreiheit sein, ein gut getarntes Amnestiegesetz", so der Kongressabgeordnete Juan José Martell von der Partei für Demokratischen Wandel gegenüber der lokalen Presse. "Mit diesem Gesetz einer so genannten nationalen Versöhnung wird eine Verjährungsfrist für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gelten, die während des Bürgerkriegs von 1980 bis 1992 begangen wurden", fügte er hinzu.
Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss es von Präsident Bukele genehmigt werden, der bereits sein Veto angekündigt hat. "Das Präsidentenamt der Republik wird kein Gesetz bewilligen, das nicht den drei grundlegenden Elemente für Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit entspricht: Wahrheit, Wiedergutmachung, Gerechtigkeit", so der Präsident auf seinem offiziellen Twitter-Account.
Bereits am Sonntag, dem 23. Februar, hatte Erzbischof José Luis Escobar von San Salvador betont: "Die Urteile des Verfassungsgerichts sind verbindlich und müssen respektiert werden. Dies wurde nicht getan… Wir sind sehr besorgt" (vgl. Fides 24/02/2020). Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (ACNUDH) beklagte unterdessen, dass das Gesetz Sanktionen vorsieht, die nicht proportional zur Schwere der begangenen Handlungen sind, was einer "De-facto-Amnestie" entspreche.
(CE) (Fides, 28/02/2020)


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