AFRIKA/KAMERUN - Kirchliche Beobachter berichten von leeren Wahllokalen

Montag, 17 Februar 2020 wahlen   bischöfe   gewalt  

Yaoundé (Fides) – Die Wahl sei friedlich verlaufen aber die Wahlbeteiligung sei äußerst gering gewesen berichtete Bischof Abraham Kome von Bafang, Apostolischer Administrator der Bafia und Vorsitzender der Bischofskonferenz von Kamerun (CENC) im Rahme einer Pressekonferenz, bei der Präsentation des Berichts der Wahlbeobachter der Kommission für Gerechtigkeit und Frieden bei der Kommunal- und Parlamentswahlen vom 9. Februar.
Die "Stimmenthaltung war weiter verbreitet", so Erzbischof Kome, der dafür konkrete Beispiele nannte: "Im Kommissariat Bendarono und Sangmelima gaben nur 85 Wähler von 310 eingetragenen; in Ngwui par Dschang waren 50 von 200 Wählern gekommen; in Batouri haben sich 80,57% der Wähler enthalten; in Bertoua waren es 70% ". "Die geringe Wahlbeteiligung bedeutet zweifellos, dass das Wahlrecht, das die Wahlen in Kamerun regelt, überarbeitet werden muss, um die Begeisterung der Menschen für die Erfüllung ihrer zivilrechtlichen Pflichten zu wecken", so Bischof Kome in seiner Erklärung.
Die Bischofskonferenz von Kenia hatte 262 Beobachter, die in 46 von 58 Wahlkreisen des Landes eingesetzt. Wie Bischof Kome betonte, konnten 17 Beobachter aufgrund der Unsicherheit in den Regionen Nordwesten und Südwesten ihre Aufgabe wie vorgesehen nicht erfüllen. Diese Unsicherheit habe "viele Bürger daran gehindert, ihre Bürgerrechte auszuüben", unterstrich der Bischof.
In einer der beiden englischsprachigen Regionen, der des Nordwestens, wurde ein Massaker an Zivilisten verübt, hauptsächlich Frauen und Kinder. Das Verbrechen wurde in der Nacht vom 14. auf den 15. Februar in Ngarbuh-Ntumbaw im Departement Donga-Mantung begangen. Nach Angaben der Vereinten Nationen gab es 22 Opfer, darunter 14 Kinder (davon 11 Mädchen unter 5 Jahren), eine Schwangere und zwei weitere Frauen. Die sezessionistischen Rebellen beschuldigten die kamerunische Armee, für das Massaker verantwortlich zu sein, wiesen die Anschuldigungen jedoch zurück.
(L.M.) (Fides 17/2/2020)


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