AFRIKA/D.R. KONGO - Bischöfe wollen rechtliche Schritte gegen Bürgermeister eines Haupstadtbezirks unternehmen

Dienstag, 5 Juni 2018 bischöfe  

Kinshasa (Fides) - Die Katholische Bischofskonferenz des Kongo (CENCO) wehren sich gegen den so genannten "Hausfriedensbruch" des Bürgermeisters der Gemeinde Gombe, der Plakate des katholischen Laienrades (CALCC) persönlich entfernen ließ. An der Umgebungsmauer des katholischen Bistumszentrums von Kinshasa, waren Transparente aufgehängt worden, mit denen der Laienrat gegen eine dritte Amtszeit von Präsident Joseph Kabila protestierte.
Der Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 2. Juni, als Dolly Makambo, Bürgermeister von Gombe, einem Bezirk der kongolesischen Hauptstadt Kinshasa in Begleitung eines Wachmanns in das Diözesanzentrum eindrang und die beiden von der Straße aus sichtbare Transparente entfernen ließ. Die Aufschriften auf den Transparenten lautete: "Kein drittes Mandat für den Präsidenten der Republik" und "Keine Verfassungsreform", zwei wesentliche Punkte der Vereinbarungen vom 31. Dezember 2016, die durch die Vermittlung der Bischöfe zustande gekommen waren.
Auch der Generalsekretär der CENCO, Pfarrer Donatien Nsholé, verbirgt seine Empörung nicht: "Der bewaffnete Polizist drohte damit, auf unseren Wachmann zu schießen, der keine andere Wahl hatte, als beiseite zu treten: Dies eine eklatante Verletzung des Hausfriedens durch einen Beamten des Staates", so Pfarrer Nsholé, der rechtliche Schritte angekündigt hat, sollte sich der Bürgermeister nicht beim kongolesischen Volk entschuldigen.
Der Bürgermeister bekräftigt unterdessen: "Es ist mir egal, was auf den Plakaten steht. Ich sage, dass alles, was Werbung oder Propaganda ist, eine Genehmigung durch die Stadt oder die Gemeinde braucht. Auch die Plakate von Musikern, die ihre Werbung in Gombe ohne Erlaubnis aufhängen, lassen wir entfernen".
Die Episode ist nur die letzte einer Reihe von Provokationen gegen die katholische Kirche und die deren Laienvereinigungen, die die Achtung der Verfassung und die Umsetzung der Abkommen vom 31. Dezember 2016 fordern.
(L.M.) (Fides 5/6/2018)


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