AFRIKA/UGANDA - Abschaffung der Altersgrenze für das Präsidentschaftsamt führt zu Spannungen im Parlament

Samstag, 30 September 2017 bischöfe  

Kampala (Fides) – Nachdem es zunächst zu Handgreiflichkeiten mit Vertretern der Opposition gekommen war, stimmte die Mehrheit der ugandischen Parlamentarier am 28. September für eine Verfassungsänderung, die eine Altersbegrenzung für Kandidaten für das Amt des Präsidenten abschaffen soll, während der Kandidat bisher das 35. Lebensjahr erreicht haben musste und höchstens 75 Jahre alt sein durfte.
Würde die Altersbegrenzung abgeschafft, könnte der seit 1986 amtierende und 73 Jahre alte Präsident Yoweri Museveni für ein sechstes Mandat bis 2021 kandidieren. Museveni hatte 2005 erreicht, dass das Parlament die Begrenzung der Zahl der Mandate abschaffen ließ.
Die Religionsvertreter des Interreligiösen Rates in Uganda (IRCU) fordern unterdessen ein Referendum, bei dem die Bürger über die Abschaffung der Altersgrenze für das Amt des Präsidenten abstimmen sollen.
Bei einer Pressekonferenz am vergangenen 18. September 2017 beim Sitz des IRCU in Kampala hatten die Religionsführer erklärt, dass es sich dabei um eine Frage handle, die nicht nur Politiker und Parlamentarier angeht.
"Als Religionsführer sind wir der Ansicht, dass die Frage der Altersgrenze nicht von der Nationalen Widerstandsbegegnung (NRM) des Präsidenten und von Oppositionspolitikern entschieden werden darf. Es geht um eine Frage von nationaler Bedeutung und die Debatte sollte auf die ugandischen Bürger ausgeweitet werden, denn sie sind die Hüter der konstitutionellen Gewalt und bestimmen über das Schicksal unseres Landes. Die ‚Gewalt des Volkes’ ist im Artikel 1 der Verfassung verankert", so Scheich Shaban Mubajje, Vorsitzender des IRCU und Mufti von Uganda.
Die gemeinsame Erklärung der Religionsvertreter unterzeichnete auch Erzbischof Cyprian Kizito Lwanga von Kampala.
(L.M.) (Fides 30/9/2017)


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