AFRIKA/SÜDAFRIKA - Verfassungsgericht bestätigt Verstöße des Präsidenten

Samstag, 2 April 2016 korruption  

Johannesburg (Fides) – Ein Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt, dass der südafrikanische Präsident Jacob Zuma durch die Verwendung öffentlicher Gelder für die Renovierung seiner privaten Wohnung in Nkandla gegen die Verfassung verstoßen hat. Unter dem Vorwand der Stärkung der Sicherheitsmaßnahmen wurden im Landhaus des Präsidenten unter anderem ein Swimmingpool und ein Amphitheater gebaut (vgl. Fides 3/6/2015).
In einer Fernsehansprache lehnte Zuma einen von der Opposition geforderten Rücktritt “wegen betrügerischen Handelns“ ab. Er sei über die Unregelmäßigkeiten nicht informiert gewesen, so Zuma. Zugegeben hat er unterdessen, dass er „viele Ding anders hätte regeln müssen“. Die für die Umbauarbeiten benutzten öffentlichen Mittel (in Höhe von 15 Millionen Dollar), will er teilweise an den Staat zurückzahlen.
In einer auf den Internetseiten der “Southern African Catholic Bishops' Conference (SACBC) bekräftigt das Jesuit Institute South Africa: “Das Urteil des Verfassungsgerichts zeigt, dass in Südafrika keiner über dem Gesetz steht. Unsere demokratischen Institutionen sind effizient. Darüber dürfen sich alle Südafrikaner freuen”.
(L.M.) (Fides 2/4/2016)


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